Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

 

  1. 1. Geltungsbereich 

 

  1. 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Sopax Fulfillment GmbH (nachfolgend „Dienstleister“) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).  
     

  1. 1.2 Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. 
     

  1. 1.3 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten als AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien: Die AGB gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt des Angebots gültigen bzw. in der dem Auftraggeber zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Dienstleister erneut auf sie einzelfallbezogen hinweisen müsste. 
     

  1. 1.4 Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber – einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen – sowie die Angaben in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich eines abweichenden Nachweises, der schriftlich geschlossene Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung maßgeblich.  
     

  1. 1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf das Vertragsverhältnis – insbesondere Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen – bedürfen der Schrift- oder Textform (z. B. per Brief, E-Mail oder Telefax). Gesetzliche Formvorschriften sowie weitergehende Nachweiserfordernisse, insbesondere bei Zweifeln an der Vertretungsbefugnis des Erklärenden, bleiben unberührt.  
     

  1. 1.6 Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hinweise auf gesetzliche Vorschriften erfolgen, dienen diese lediglich der Klarstellung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten auch ohne entsprechende Hinweise, soweit sie nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam abgeändert oder ausgeschlossen worden sind. 
     

  1. 1.7 Der Dienstleister behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zumutbar sind.  

 

  1. 2. Vertragsgegenstand 
     

  1. 2.1 Der Dienstleister bietet dem Auftraggeber diverse Lager- und Logistikdienstleistungen (nachfolgend „Fulfillment-Leistungen“) an. Fulfillment-Leistungen sind zum Beispiel: Wareneingang, Lagerhaltung, Warenausgang, Versand, Retouren-Bearbeitung, individuelle Leistungen nach Absprache und Value-Added-Services. Der Dienstleister stellt die EDV-Struktur zur Bearbeitung des Wareneingangs und -ausgangs zur Verfügung und bindet den Auftraggeber an das EDV-System vom Dienstleister an. Voraussetzung hierfür ist die Nutzung einer im Angebot definierten Webshop-Software. 
     

  1. 2.2 Darüberhinausgehende Leistungen werden durch individuelle Vereinbarungen getroffen. Diese müssen schriftlich festgehalten werden. 

 

 

  1. 3. Allgemeine Rechte und Pflichten 

 

  1. 3.1 Der Dienstleister stellt Fulfillment-Leistungen zur Verfügung. 
     

  1. 3.2 Der Dienstleister ist nur im Rahmen vorhandener Lagerkapazitäten zur Erbringung von Fulfillment-Leistungen verpflichtet. Sollten weitere oder andere Lagerplätze erforderlich werden, informiert der Auftraggeber den Dienstleister. 
     

  1. 3.3 An gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes Brandenburg sowie an betrieblichen Schließtagen (Brückentage/Betriebsversammlungen) erfolgt kein Betrieb. 

 

  1. 3.4 Nicht angenommen (bzw. erst nach individueller Absprache) werden folgende Waren und Güter: 

 

  • Gefahrgüter / Gefahrstoffe 
  • Waffen, Sprengstoffe 
  • Hängeware 
  • Temperaturgeführte Güter 
  • Lebende Ware 
  • Arzneimittel 
  • Artikel mit Geruchsemission 
  • Gewaltverherrlichende, pornografische, rassistische, extremistische oder diskriminierende Inhalte 
     
  1. 3.5 Der Auftraggeber sichert zu, dass keine Gefahr durch die Artikel oder ihre Verpackung für Umwelt, Mensch und Sachen ausgeht. 
     

  1. 3.6 Der Dienstleister prüft spätestens bei Wareneingang die Einhaltung der Verbote. Bei Nichteinhaltung wird der Wareneingang verweigert, zur Abholung bereitgestellt oder auf Kosten des Auftraggebers fachgerecht entsorgt. 
     

  1. 3.7 Der Auftraggeber sichert zu, bei Artikeln mit Altersbeschränkung ein zuverlässiges Alterskontrollsystem einzusetzen. 

 

  1. 4. IT- und Kommunikationsstruktur 
     

  1. 4.1 Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister alle auftragsrelevanten Daten über die definierte Schnittstelle zur Verfügung. 
     

  1. 4.2 Bei Störungen informieren sich beide Parteien unverzüglich. 
     

  1. 4.3 Der Dienstleister stellt dem Auftraggeber eine Softwarelösung zur Verfügung, mit welcher alle relevanten Informationen und KPIs der Aufträge verfolgt werden können 

 

  1. 5. Vertragsschluss und Widerrufsrecht 
     

  1. 5.1 Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 
     

  1. 5.2 Die Bestellung der Leistungen durch den Auftraggeber stellt ein verbindliches Vertragsangebot im Sinne von § 145 BGB dar. Sofern sich aus der Bestellung nichts Abweichendes ergibt, ist der Dienstleister berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Kalenderwochen nach dessen Zugang anzunehmen.  
     

  1. 5.3 Ein Vertragsschluss ist durch die Annahme des Angebots von Seiten des Auftraggebers entweder durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters oder durch konkludentes Handeln zu verzeichnen. Erfolgt innerhalb der in Ziffer 5.2 genannten Frist keine Annahme durch den Dienstleister, sind etwaig überlassene Unterlagen vom Auftraggeber unverzüglich an den Dienstleister zurückzugeben. 
      

  1. 5.4 Im Sinne von Ziffer 5.1 gilt dies auch dann, wenn dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen wurden. Der Dienstleister behält sich an sämtlichen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.  
     

  1. 6. Preise und Zahlungsvereinbarungen  

 

  1. 6.1 Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.  
     

  1. 6.2 Sofern nicht abweichend geregelt, behält sich der Dienstleister das Recht vor, die gültige Preisliste anzupassen. Preisanpassungen sind frühestens nach drei Monaten möglich. Der Auftraggeber kann in dieser Frist der Preiserhöhung widersprechen oder den Vertrag außerordentlich mit Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen, andernfalls gilt sie als genehmigt. 
     

  1. 6.3 Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, ist die Rechnung innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsstellung fällig und zahlbar. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei dem Dienstleister. 
     

  1. 6.4 Der Dienstleister ist – auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung – jederzeit berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse auszuführen. Ein entsprechender Vorbehalt wird spätestens in der Auftragsbestätigung erklärt.  
     

  1. 6.5 Der Auftraggeber gerät mit Ablauf der in Ziffer 6.3 genannten Zahlungsfrist in Verzug. Während des Verzugs ist der Preis mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, beträgt der Zinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.  
     

  1. 6.6 Die Zahlung hat, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, auf das im Vertrag angegebene Geschäftskonto des Dienstleisters zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 
     

  1. 6.7 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch des Dienstleisters auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ist der Dienstleister nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann der Dienstleister den Rücktritt auch sofort erklären. Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. 
     

  1. 6.8 Änderungen außerhalb des Einflusses vom Dienstleister können verursachungsgerecht in Rechnung gestellt werden. 
     

 

  1. 7. Aufrechnung und Zurückbehaltung  
     

  1. 7.1 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Dienstleister anerkannt sind und auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.  
     

  1. 7.2 Gegenrechte des Auftraggebers bleiben im Falle von Mängeln der gelieferten Leistung unberührt. 
     

  1. 8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 
     

  1. 8.1 Der Auftraggeber unterstützt den Dienstleister bei der Vertragserfüllung und benennt Ansprechpartner. Dazu zählen Eigentum der Artikel, Meldung des Lagers bei der Versicherung, schriftliche Vorgaben (Artikelabwicklung, Retouren etc.), Anlieferung gemäß Absprache, Supportanfragen ausschließlich an die genannte Support-Adresse, Mitwirkung bei Bestandsdifferenzen 
     

  1. 8.2 Leistungshindernisse außerhalb des Einflusses der Parteien befreien vorübergehend von den Pflichten. 
     

  1. 8.3 Darüber hinaus versichert der Auftraggeber, dass die übernommenen Güter keiner Beschränkung hinsichtlich Verladung oder Lagerung unterliegen und dass von den Gütern sowie ihrer Verpackung – auch im Falle einer Beschädigung – keine Gefahr für die Umgebung, Personen oder Sachen ausgeht. 
     

  1. 9. Haftung und Freistellung 

  1.  
  2. 9.1 Der Dienstleister haftet unbeschränkt für sämtliche Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Dienstleisters, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. 
     

  1. 9.2 Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch den Dienstleister, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. 
     

  1. 9.3 Eine unbeschränkte Haftung des Dienstleisters besteht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese auf einer Pflichtverletzung des Dienstleisters, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen oder auf arglistig verschwiegenen Mängeln. 
     

  1. 9.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. 
     

  1. 9.5 Soweit nicht individualvertraglich abweichend geregelt, gelten im Übrigen die Haftungshöchstbeträge gemäß den jeweils gültigen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017). 
     

  1. 9.6 Soweit eine Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieser Ausschluss bzw. diese Beschränkung auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer Angestellten, gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. 
     

  1. 9.7 Der Auftraggeber stellt den Dienstleister sowie deren Mitarbeiter, Organe und verbundene Unternehmen auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer vom Auftraggeber begangenen oder behaupteten Rechtsverletzung – insbesondere im Hinblick auf die Pflichten und Obliegenheiten gemäß Punkt 3 – gegenüber den freigestellten Personen geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich der gesetzlich geschuldeten Anwaltskosten 
     

  1. 9.8 Der Auftraggeber stellt den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese nicht durch den Dienstleister verursacht wurden. 
     

  1. 10. Laufzeit und Kündigung 
     

  1. 10.1 Sofern nicht abweichend geregelt, wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. 

 

  1. 10.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 
     

  1. 10.3 Die Kündigungserklärung bedarf der Textform. 
      

  1. 10.4 Nach Vertragsende hat der Auftraggeber binnen 30 Tagen über die Auslagerung oder Entsorgung noch eingelagerten Waren zu entscheiden. 
     

  1. 10.5 Im Falle einer Vertragskündigung ist der Dienstleister berechtigt, für die letzten beiden Abrechnungszeiträume der Vertragslaufzeit angemessene Vorauszahlungen auf die voraussichtlich anfallende Vergütung zu verlangen. Die Herausgabe der eingelagerten Waren des Auftraggebers kann dabei von der vorherigen Zahlung dieser Abschläge abhängig gemacht werden. 
     

  1. 11. Datenschutz / Auftragsverarbeitung 
     

  1. 11.1 Soweit der Dienstleister im Rahmen der Fulfillment-Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage des zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV ist integraler Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses. 
     

  1. 11.2 Der Auftraggeber bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Weisung des Auftraggebers und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. 
     

  1. 11.3 Der Dienstleister verpflichtet sich, die im AVV festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen einzuhalten. Änderungen sind zulässig, soweit das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird. 
     

  1. 11.4 Soweit erforderlich, unterstützt der Dienstleister den Auftraggeber bei der Wahrung von Betroffenenrechten und bei der Erfüllung der Pflichten nach Artt. 33–36 DSGVO. 
     

  1. 11.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Dienstleister alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers entweder herausgeben oder datenschutzkonform löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. 
     

  1. 12. Schlussbestimmungen 
     

  1. 12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG). 
     

  1. 12.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Dienstleisters, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht für andere Personen, insbesondere nicht für Verbraucher oder Angehörige wirtschaftsberatender Berufe wie Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, sofern sie nicht zugleich Kaufleute im Sinne des HGB sind.  
     

  1. 12.3 Soll­te ei­n Punkt dieser AGBs un­wirk­sam sein oder wer­den, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen da­von nicht be­rührt. An­stel­le der un­wirk­sa­men/nichtigen Be­stim­mung wer­den die Par­tei­en ei­ne sol­che Be­stim­mung tref­fen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Be­stim­mung beabsichtigten Zweck am nächs­ten kommt. Dies gilt auch für die Aus­fül­lung even­tu­el­ler Ver­trags­lü­cken.